BERUFSFOTOGRAFEN
SÜDTIROL
Allgemeine Geschäftsbedingungen
 |
|
 |
Allgemeines
1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge,
Angebote, Lieferungen
und Leistungen.
2) Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme des Angebots durch
den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials.
3) Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung
auch ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen
Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.
Leistungen des Fotografen,
Rechte und Pflichten des Kunden
4) Ohne anderweitige schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien
liegt die Gestaltung der fotografischen Arbeit im Ermessen des
Fotografen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung
über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel
wie z.B. Beleuchtung und Bildkomposition zu.
5) Bei der Ausführung der fotografischen Arbeiten kann der
Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.
6) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung
des Auftrags erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte
zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind.
7) Kommt der Kunde der Verpflichtung ( gemäß Ziffer
6 ) nicht nach oder verschiebt er eine Photosession weniger als
zwei Arbeitstage vor dem Termin, haftet er auf Ersatz der bereits
angefallenen Kosten und Drittkosten. Zudem hat der Fotograf Anspruch
auf eine Entschädigung in der Höhe von 50% des vereinbarten
Honorars für die Aufnahmesitzung.
8) Es obliegt nicht dem Fotografen, die Zustimmung ( Model Release
) der zu fotografierenden Personen oder der am Ort berechtigten
Personen (Location Release) zur geplanten Verwendung des Bildmaterials
einzuholen, wenn der Kunde die Personen oder Orte bezeichnet hat,
die zu fotografieren sind.
9) Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen, die vom Kunden
beim Fotografen in Auftrag gegeben werden, sind eigenständige
und zu vergütende Leistungen.
10) Der Kunde erkennt an, dass es sich beim vom Fotografen gelieferten
Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke handelt.
11) Analog und digital hergestellte Bilder, insbesondere RAW-Dateien,
bleiben im Eigentum des Fotografen.
12) Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen.
Falls der Kunde den Fotograf bittet, ihm die geleistete fotografische
Arbeit, oder Exemplare dieser Arbeit zuzusenden, gehen die Risiken
des Transports auf den Kunden über.
Haftung
13) Der Fotograf haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges
Verhalten. Dies gilt auch für das Verhalten von Angestellten
und Hilfspersonen des Fotografen.
14) Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des
Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 8 Tagen nach Empfang
mittels Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das
Bildmaterial als genehmigt und es können keine Ansprüche
mehr geltend gemacht werden. Im Falle der Mangelhaftigkeit steht
dem Vertragspartner ein Verbesserungsanspruch (Nachbesserung)
durch den Fotografen zu.
15) Das Bildmaterial darf nicht sinnentstellend verwendet werden.
Der Kunde trägt zudem die Verantwortung für die korrekte
Betextung des Bildmaterials.
16) Bei Ansprüchen gegen den Fotografen seitens Dritter,
die ( gemäß Ziffer 8 ) dem Kunden ihre Einwilligung
zur Verwendung des Bildmaterials gegeben haben, übernimmt
der Kunde im Streitfall Schadenersatzforderungen und Prozesskosten.
Nutzungsrechte
17) Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur zu dem mit dem
Fotografen vereinbarten Zweck verwenden.
18) Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde
nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen
Arbeit
zu überlassen.
19) Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet,
dem Fotografen eine Mindestentschädigung in der Höhe
von 150% des vereinbarten Honorars zu bezahlen.
20) Der Kunde hat bei der Verwendung des Werks den Namen des
Fotografen in geeigneter Form zu erwähnen. Bei jeder Weglassung
des Vermerks schuldet der Kunde zusätzlich zum vereinbarten
Honorar eine Entschädigung im Umfang von 50% des Honorars.
21) Der Fotograf hat das Recht das Bildmaterial für Eigenwerbung
zu nutzen und in jeder Form und auf jedem Träger (insbesondere
im Internet) zu veröffentlichen und bei Gesprächen mit
potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und
auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.
22) Der Fotograf behält das Recht, Dritten eine Lizenz zur
Verwendung der fotografischen Arbeit zu gewähren. Dieses
Recht des Fotografen unterliegt jedoch der vorherigen Zustimmung
des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zustimmung nicht
ohne wichtigen Grund zu verweigern.
23) Im Falle der Verwendung des Bildmaterials durch den Fotografen
für eigene Zwecke oder bei einer Lizenzierung an Dritte,
sorgt der Fotograf dafür, dass durch Abbildung von Personen,
Sachen oder Orten keine Rechte Dritter verletzt werden.
24) Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen
gesondert vereinbart und vergütet werden.
25) Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales
Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich
geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung des Fotografen gestattet.
26) Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet, noch nachgestellt
fotografiert oder als Motiv im Bild verwendet werden. Honorar
27) Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist zuzüglich
MwSt. geschuldet und zahlbar innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsstellung.
28) Bei umfangreichen Produktionen, insbesondere mit grossen finanziellen
Vorleistungen des Fotografen, hat der Fotograf Anspruch auf eine
Akontozahlung von mindestens einem Drittel der Produktionskosten.
29) Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und
Auslagen, wie bspw. Honorare für Hilfspersonen und Modelle
sowie Ausrüstungsmieten, Aufnahmelocations, Requisiten, Reisekosten,
Spesen, etc. sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten
des Kunden.
30) Bei digitalen Produktionen wird die Bildbearbeitung (RAW-Konversionen,
Farb- und Tonwertanpassungen, Retuschen, etc.) gesondert in Rechnung
gestellt.
31) Das Honorar (gemäß Ziffer 27) ist auch dann in
voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte
Bildmaterial nicht verwendet wird. Anwendbares Recht und ausschließlicher
Gerichtsstand
32) Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist
ausschließlich italienisches Recht anwendbar.
33) Ausschließlicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz
des Fotografen. |